Sachkundeprüfung

Entsprechend DGUV Regel 112-198 muss persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Die Mitarbeiter unseres Unternehmens sind ausgebildete Sachkundige nach DGUV Grundsatz 312-906 und führen für Sie die jährlichen Sachkundeprüfungen ihrer PSA gegen Absturz sowie sonstigen Equipments für Arbeiten in der Höhe, wie Seiltechnikausrüstung durch.

So können Sie z.B. Ihre Steigschutzläufer, Auffanggurte, Falldämpfer, Seile und anderen Ausrüstungen zum Schutz gegen Absturz durch uns prüfen lassen.

Gleichfalls sind wir von vielen Herstellern autorisiert, Steigschutzeinrichtungen bzw. horizontale und vertikale Absturzsicherungssysteme zu prüfen und zu warten (z.B. Söll, Haca, Faba, Meißner, Mittelmann, Sala etc.)

Neben der Sachkundeprüfung ihrer PSA gegen Absturz übernehmen wir ebenfalls die Prüfung bzw. Revision Ihrer Rettungsgeräte und Höhensicherungsgeräte verschiedener Hersteller.