DGUV Information 205-023

Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung  

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar.

Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sam¬melplatz) unterwiesen werden.

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundi¬ge Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.

  • Schulungsinhalte
  • Seminardauer
  • Schulungsort

Schulungsinhalte

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • Übungen mit dem Feuerlöscher

Die Unterweisung beinhaltet theoretische Abhandlungen sowie praktische Übungen.

Seminardauer

  • 1 Tag
  • 1 Tag (Jährliche Wiederholungsunterweisung)

Schulungsort

Die Brandschutz-Schulungen finden i.d.R. in unseren Schulungszentren in Gommern oder Hannover statt. Bei Bedarf ist die Durchführung der Brandschutz-Schulungen auch als Inhouse-Schulung möglich, wenn Ihnen vor Ort geeignete Übungsflächen zur Verfügung stehen.

Ausbildungstermine

Aktuell sind keine Termine vorhanden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um individuelle Termine zu vereinbaren.