Sachkundige nach DGUV Grundsatz 312-906
Sachkundige(r) für PSA gegen Absturz (PSAgA)
Ausbildung zum/zur Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906
Die jährlich durchzuführende Sachkundeprüfung der PSA gegen Absturz in Ihrem Unternehmen können Sie extern beauftragen oder durch eigene Sachkundige Ihres Unternehmens ausführen lassen.
Lassen Sie ausgewählte Mitarbeiter Ihres Unternehmens bei uns zu Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 ausbilden.
- Voraussetzungen
- Schulungsdauer
- Schulungsort
Voraussetzungen
Sachkundige(r) für PSA gegen Absturz (PSAgA)
- Mindestalter 18 Jahre,
- Nachweisliche Eignung auf Grund fachlicher Ausbildung sowie Erfahrungen über ausreichende praktische und theoretische Kenntnisse hinsichtlich des Einsatzes und Umganges mit persönlichem Absturzschutz >> Unterweisungsnachweise, Eingangstests
Sachkundige(r) für Ausrüstungen für die Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP)
- Mindestalter 18 Jahre,
- Nachweisliche Eignung auf Grund fachlicher Ausbildung sowie Erfahrungen über ausreichende praktische und theoretische Kenntnisse hinsichtlich des Einsatzes und Umganges mit persönlichem Absturzschutz sowie SZP-Equipment >> mindestens SZP Level 1 (siehe DGUV Information 212-001)
Schulungsdauer
Jeweils 3 Tage inkl. theoretischer und praktischer Prüfung
i.d.R. täglich 9:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Schulungsort
Die Ausbildung zum Sachkundigen für PSA gegen Absturz findet i.d.R. in unseren Schulungszentren in Hannover, in Gommern oder in Darmstadt statt. Bei entsprechender Teilnehmerzahl ist die Durchführung der Ausbildung zu Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 auch als Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort möglich.